Kann ich das Protokoll noch ändern, nachdem der Mieter unterschrieben hat?
Grundsätzlich können Sie das Protokoll ändern, nachdem der Mieter unterschrieben hat. Wir raten jedoch dringend davon ab, da dies schlimmstenfalls als Urkundenfälschung eingestuft werden könnte.
Wenn Sie und der Mieter den Bericht unterschrieben haben, sollten Sie den Bericht sofort an den Mieter und Ihr Büro weiterleiten. Damit ist die versandte Protokollfassung die maßgebliche für Dokumentation und Archivierung.
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